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   VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05 (3), 5 E 431/05   

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VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05 (3), 5 E 431/05 (https://dejure.org/2007,32868)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15.02.2007 - 5 E 431/05 (3), 5 E 431/05 (https://dejure.org/2007,32868)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 5 E 431/05 (3), 5 E 431/05 (https://dejure.org/2007,32868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 S 1 Nr 4 RuStAG, § 11 S 1 Nr 2 RuStAG
    Voraussetzung für Einbürgerungsausschluss eines politisch unklar orientierten türkischen Staatsangehörigen; erforderlicher Einkommensbezug und deutsche Sprachkenntnisse beim Einbürgerungsbewerber.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für Einbürgerungsausschluss eines politisch unklar orientierten türkischen Staatsangehörigen; erforderlicher Einkommensbezug und deutsche Sprachkenntnisse beim Einbürgerungsbewerber.

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für Einbürgerungsausschluss eines politisch unklar orientierten türkischen Staatsangehörigen; erforderlicher Einkommensbezug und deutsche Sprachkenntnisse beim Einbürgerungsbewerber.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05
    Kann der Einbürgerungsbewerber nicht selbst ausreichend deutsch schreiben, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn er deutschsprachige Texte des täglichen Lebens lesen und diktieren sowie das von Dritten oder mit technischen Hilfsmitteln (z. B. unter Nutzung elektronisch verfügbarer Mustertexte oder von Spracherkennungsprogrammen) Geschriebene auf seine Richtigkeit überprüfen kann und somit die schriftliche Äußerung als seine "trägt" (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8.05).
  • BVerwG, 23.01.2003 - 1 B 467.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG, wobei das Gericht in Übereinstimmung mit dem von Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit entworfenen Streitwertkatalog in der Fassung Juli 2004 (veröffentlicht in der NVwZ 2004, 1327) für das Erstreiten einer Einbürgerung oder der Feststellung der Staatsangehörigkeit von dem zweifachen Auffangstreitwert ausgeht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 B 234.96; BVerwG, Beschl. v. 23.01.2003 - 1 B 467.02; Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2005 - 12 TE 1564/05).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 234.96

    Gebühren und Kosten - Streitwertbestimmung in Einbürgerungsverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05
    Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG, wobei das Gericht in Übereinstimmung mit dem von Richtern aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit entworfenen Streitwertkatalog in der Fassung Juli 2004 (veröffentlicht in der NVwZ 2004, 1327) für das Erstreiten einer Einbürgerung oder der Feststellung der Staatsangehörigkeit von dem zweifachen Auffangstreitwert ausgeht (so auch BVerwG, Beschl. v. 14.03.1997 - 1 B 234.96; BVerwG, Beschl. v. 23.01.2003 - 1 B 467.02; Hess. VGH, Beschl. v. 15.05.2005 - 12 TE 1564/05).
  • OVG Hamburg, 06.12.2005 - 3 Bf 172/04

    Rückwirkung des StARefG §§ 10, 11, Fassung 2004-07-30, auf voraufgegangene

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05
    Die innere Sympathie für eine verfassungsfeindliche Organisation ist - anders als die öffentliche Selbstbezichtigung (vgl. Hamb. OVG, Urt. v. 06.12.2005 - 3 Bf 172/04) oder sonstige aktive Mitarbeit oder aktive Förderung der Ziele der Organisation - noch keine Unterstützungshandlung.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1992 - A 12 S 222/90

    Zur Asylerheblichkeit der in der Türkei während der Ermittlungsverfahren verübten

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.02.2007 - 5 E 431/05
    Halkin Kurtulusu und und YDGD sind die 1976 und 1975 entstandenen Nachfolgeorganisationen der Türkischen Volksbefreiungsarmee THKO, die Anfang der 70er Jahre aufkam und ebenfalls eine kommunistische Gesellschaftsordnung anstrebte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.1992 - A 12 S 222/90).
  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 4335/22

    Feststellung, ob der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt bestreiten

    Weiter kann das Gericht aufgrund der vorliegend zu konstatierenden fehlenden Lebensunterhaltssicherung offenlassen, ob der in der Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 23.07.1998 - 13 S 2212/96 - juris Rn. 29; VG Darmstadt, Urt. v. 15.02.2007 - 5 E 431/05 - juris Rn. 67; VG Oldenburg, Urt. v. 25.02.2009 - 11 A 1907/07 - juris Rn. 19; VG Berlin, Urt. v. 04.09.2019 - 2 K 111.18 - juris Rn. 17; Urt. v. 11.02.2009 - 2 A 49.08 - juris Rn. 20 und Urt. v. 01.03.2005 - 2 A 125.02 - juris Rn. 15; VG München, Urt. v. 08.12.2008 - M 25 K 07.2717 - juris Rn. 29; VG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2014 - 8 K 3658/14 - juris Rn. 17; VG Schleswig, Urt. v. 03.12.2021 - 9 A 56/19 - juris Rn. 17) vorherrschenden Ansicht zu folgen ist, wonach bereits ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII einbürgerungsschädlich ist, auch wenn dieser Anspruch nicht realisiert wird.
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